Verhaltenskodex

Code of Conduct

Vorwort der Geschäftsführung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Huelsenberg-Unternehmensgruppemeistern wir gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft durch überzeugende Qualität, kontinuierliche Innovationen und ökonomisch wie ökologisch nachhaltiges Wachstum.

Die Steuerung unserer Unternehmensgruppe unterliegt hohen ethischen Ansprüchen und ist an die Einhaltung aller anwendbaren rechtlichen Vorschriften gebunden. ,,Corporate Governance" und „Compliance" sind für uns nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern eine selbstverständliche Voraussetzung nachhaltigen Wirtschaftens, die wir als Erfolgsfaktor verstehen. Rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten ist daher verpflichtend für alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir praktizieren eine offene Kommunikation. Kein vorteilhaft erscheinendes Geschäft rechtfertigt einen Gesetzesverstoß oder die Verletzung der uns wichtigen ethischen Werte. Die Einhaltung der für uns geltenden Gesetze und Vorschriften ist für uns dabei selbstverständlich und ein Grundpfeiler, an dem wir unser tägliches Handeln ausrichten. Wir überwachen daher die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und internen Regeln durch ein weltweit gültiges Compliance Management.

Zur Fortsetzung einer auf Vertrauen und Integrität basierenden Unternehmenskultur und zur Sicherung unseres nachhaltigen Unternehmenserfolges gilt dieser Verhaltenskodex für alle Organe, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Huelsenberg-Unternehmensgruppe. Diese sind angehalten, sich mit den Inhalten dieses Verhaltenskodexes vertraut zu machen und nach ihnen zu handeln. In Zweifelsfällen können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den zuständigen Stellen ergänzende Informationen und Rat einholen. Die zuständigen Stellen sind am Ende dieses Dokuments im Einzelnen unter der Rubrik Kontakte aufgeführt.

Entscheiden sich Teile der Unternehmensgruppe, einen branchenspezifischen Verhaltenskodex einzuführen bzw. beizubehalten, hat dieser mindestens die in diesem gruppenweit geltenden Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze zu enthalten.

Die Geschäftsführung hat diesen Verhaltenskodex als Fundament eines Wertesystems verabschiedet. Die vereinbarten Grundsätze dieses Verhaltenskodexes sind Grundlage für verantwortungsbewusstes, ethisch einwandfreies und rechtskonformes Handeln. Unsere Entscheidungen sollen stets auf Grundlage dieses Verhaltenskodexes getroffen werden und sich daran messen.

Diesen hohen Anspruch stellen wir nicht nur an uns, sondern auch an unsere Geschäftspartner, insbesondere die von uns beauftragten Lieferanten und Dienstleister. Diese verpflichten wir gleichermaßen. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können zu nachhaltigemReputationsschaden und ernsthaften Konsequenzen für die gesamte Huelsenberg­ Unternehmensgruppe und ihre Beschäftigten führen. Konsequenzen können eine Verschlechterung der Geschäftsbeziehung bis zu deren Beendigung sowie Reaktionen von staatlichen Stellen sein. Auch disziplinarische Maßnahmen gegen einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine mögliche Konsequenz.

Daher sind wir und Sie aufgefordert, diesen Verhaltenskodex zum Leitfaden für das Verhalten beim täglichen Wirken für unsere Unternehmensgruppe zu machen.

Pinneberg, im Mai 2024

Compliance, Verantwortung und Hinweisgebersystem

Compliance bedeutet, dass wir die auf uns anwendbaren Gesetze und internen Regeln einhalten.

Die Geschäftsführung setzt in Zusammenarbeit mit den Vorständen sowie den Aufsichtsorganen die Leitlinien und Schwerpunkte für die dazu benötigten Strukturen und lebt den aktiven Umgang hiermit vor.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, diesen Verhaltenskodex zu befolgen. Jeder von uns ist als Teil unserer Unternehmensgruppe verantwortlich für das eigene Verhalten und dessen Auswirkung.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Betroffenen haben die Möglichkeit, sich anonym mit Hinweisen auf potenzielle Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oder geltende Gesetze und interne Regelungen, aber auch mit Fragen und Zweifelsfällen, über ein Hinweisgebersystem an die interne Beschwerdestelle zu wenden. Den Zugang zum mehrsprachigen Hinweisgebersystem findet man über unsere Homepages. Das System leitet alle übermittelten Sachverhalte an das Huelsenberg Holding Compliance Team weiter. Eine Offenbarung der Identität des Hinweisgebenden gegenüber dem bearbeitenden Team, der Huelsenberg Holding GmbH & Co. KG oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen oder sonst einem Dritten findet ausschließlich dann statt, wenn dies durch den Hinweisgebenden selbst veranlasst wird.

Eingaben von Hinweisgebern werden vertraulich behandelt und sind gesetzlich privilegiert. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Verdacht bewahrheitet oder nicht. Bewusst falsche Anschuldigungen werden jedoch nicht geduldet. Jeder, der Vergeltungsmaßnahmengegen Hinweisgeber ergreift oder versucht zu ergreifen, hat mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen. Vergeltungsmaßnahmen umfassen z. B. die Ausübung von Druck oder die Bedrohung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, damit sie den mutmaßlichen Verstoß nicht melden.

Wir legen Wert auf ein respektvolles Miteinander

Wir erwarten von allen Organen, Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen respektvollen Umgang untereinander. Wir fördern und pflegen ein faires, empathisches und höfliches Miteinander als Grundlage für eine positive Unternehmenskultur. Unser Ziel ist ein Betriebs- und Arbeitsklima, in dem sich jeder wohlfühlt.

Diesen Anspruch pflegen wir auch im Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern, Behörden und anderen Kontakten.

Wir wahren die Sicherheit am Arbeitsplatz und achten auf die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wir fördern die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insbesondere stellen wir ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zur Verfügung, das Unfälle und Verletzungen vermeiden soll. Hierzu gehören unter anderem ein gesetzeskonformer Brandschutz, Überwachung der elektrischen Sicherheit, Erhaltung der Maschinensicherheit durch präventive Wartung und Instandhaltung sowie Maßnahmen zum persönlichen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehört gleichermaßen zu den Pflichten der Organe, Führungskräfte und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jeder Meldung über unsichere oder ungesunde Arbeitsbedingungen soll unverzüglich - in Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Personalabteilung - nachgegangen werden und unsichere oder ungesunde Arbeitsbedingungen beseitigt werden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat den Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen sowie betroffener Dritter ernst zu nehmen.

Wir agieren in Ubereinstimmung mit Menschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards

Wir bekennen uns zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte. Wir achten und respektieren die Würde unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner gleichermaßen. Unser Handeln erfolgt stets in Übereinstimmung mit Menschenrechten sowie verbindlichen internationalen Arbeits- und Sozialstandards. Wir dulden insbesondere keine Kinder-, Straf- und Zwangsarbeit, keinen Menschenhandel, keine Sklaverei sowie sonstige Formen von Ausbeutung und Diskriminierung.

Wir fördern Vielfalt und Inklusion. Jede Art von Diskriminierung, wie die aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, des äußeren Erscheinungsbildes, der ethnischen Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität, der körperlichen oder geistigen Behinderung, oder der gewerkschaftlichen Betätigung wird von uns nicht geduldet. Wir erwarten von allen unseren Organen, Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die Würde jedes Individuums einzutreten und die Kultur der Zugehörigkeit/Inklusion zu fördern.

Wir tolerieren keine Belästigung und keinen Missbrauch von Personen. Wir lehnen physisch, psychisch und seelisch unangemessene Behandlung von Personen ab. Hiervon nicht erfasst sind die sachliche Kritik, insbesondere bei Verstößen gegen diesen Code of Conduct, sowie im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen erfolgende Anordnungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen. Die geltenden Rechte und Bestimmungen für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie die gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen halten wir stets ein. Die kooperative Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen ist wichtiger Bestandteil unseres Handelns.

Wir bekennen uns zum nachhaltigen Wirtschaften

Bestandteil unseres Handelns ist das nachhaltige Wirtschaften. Wir glauben, dass wir durch unsere industriellen und landwirtschaftlichen Aktivitäten einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, zur Bildung, zur Industrie, zur Innovation und Infrastruktur, zum Leben an Land, zu Wasserverbrauch und -qualität und zur Kreislaufwirtschaft leisten. Die kontinuierliche Aufgabe des nachhaltigen Wirtschaftens verfolgen wir über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, um sowohl unseren Einkauf, unsere Prozesse als auch unsere Produkte nachhaltig zu gestalten. In Zusammenarbeit mit all unseren Stakeholderinnen und Stakeholdern engagieren wir uns so für eine bessere Zukunft, die nicht nur die Bedürfnisse der heutigen Generation erfüllt, sondern auch die der kommenden Generationen berücksichtigt.

Umweltschutz ist uns wichtig

Umweltbezogenes Denken und Handeln ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur und unserer täglichen Arbeit. Wir handeln proaktiv und präventiv für den Umweltschutz. Unser Ziel ist, einen ganzheitlichen Umweltschutz zu erreichen. Dies verfolgen wir durch alle unsere Tätigkeiten sowie die Dienstleistungen und die Produkte der Huelsenberg Unternehmensgruppe.

Wir verpflichten uns dazu, die geltenden Gesetze und Richtlinien sowie sonstige bindende Verpflichtungen einzuhalten, um die Umweltleistung unserer Unternehmensgruppe stetig zu verbessern und Umweltbelastungen zu vermeiden. Um belastende Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit kontinuierlich zu verringern, setzen wir benötigte Ressourcen so effizient wie möglich ein und wirken auf die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien sowie eine fachgerechte Entsorgung von Abfällen als wertvolle Ressource hin. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Geschäftspartnern, alle einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen und Vorgaben sowie Stoffverbote und -beschränkungen laufend einzuhalten und zu überwachen.

Die sukzessive Ausweitung von Umweltmanagementsystemen ist hierfür eine wesentliche Grundlage. Sie ist gleichzeitig vorrangiges Instrument zur Steuerung und stetigen Verbesserung unserer Umweltleistung.

Wir achten auf Produktkonformität und -sicherheit

Unser Geschäft baut auf der Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen auf. Wir achten in jeder Phase des Designs, der Entwicklung, der Produktion und des Vertriebs der Produkte und bei Erbringung der Dienstleistungen auf die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner

Anforderungen und legen größten Wert darauf, nur Vorprodukte und Materialien zu verwenden, die ebenfalls diese Anforderungen einhalten.

Wir befolgen die geltenden regulatorischen Anforderungen hinsichtlich der Produktentwicklung und-pflege, Herstellung, Zertifizierung und Zulassung. Dies stellen wir durch kontinuierliche Weiterbildung und Schulung sicher.

Wir setzen uns für die verantwortungsvolle Beschaffung ein

Die Huelsenberg-Unternehmensgruppe beschafft ihre Rohstoffe verantwortungsvoll und im Einklang mit geltenden Rechtsvorschriften und erwartet dies auch von ihren Lieferanten und Dienstleistern. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die Konformität mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bestätigen. Wir verpflichten unsere Lieferanten dazu, uns unverzüglich darauf hinzuweisen, falls diese eine solche Erklärung nicht abgeben können.

Wir halten die Regeln des fairen Wettbewerbs ein

Durch unsere weltweite Tätigkeit stehen wir in ständigem Wettbewerb. Für einen nachhaltigen Erfolg unserer Unternehmensgruppe und den Nutzen unserer Kunden ist ein fairer, rechtmäßiger und ehrlicher Wettbewerb unerlässlich.

Zu unseren grundlegenden Prinzipien gehört, dass alle unsere Organe, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden und anwendbaren wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen handeln. Jedem Verdacht auf einen Verstoß gegen anwendbares Wettbewerbs- oder Kartellrecht wird nachgegangen und erkannte Verstöße werden verfolgt und abgestellt.

Daher gilt für die gesamte Unternehmensgruppe der Maßstab, keine rechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern über Preise, Preiserhöhungen, Rabatte, Konditionen, Kapazitäten, Gewinn, Margen, Kosten, Vertriebs- und Marketingmethoden oder andere wettbewerbsrelevante Faktoren zu treffen. Wir unterlassen unzulässigen Austausch wettbewerbssensibler Informationen sowie abgestimmte Verhaltensweisen mit unseren Wettbewerbern, treffen keine Absprachen mit Wettbewerbern hinsichtlich Wettbewerbsverzicht, über die Abgabe von Angeboten bei Ausschreibungen, die Aufteilung von Kunden, Märkten, Regionen oder Produktportfolios oder'über die Einschränkung der Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten. Die Teilnahme an Verbandstagungen, Fachkreisen, Gremien, Messen oder sonstige Branchentreffen nutzen wir nicht, um vertrauliche und marktrelevante Unternehmensinformationen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Wettbewerbern oder Geschäftspartnern zu teilen.

Eine eventuell vorhandene marktbeherrschende Stellung missbrauchen wir nicht zu Lasten unserer Kunden und sonstigen Geschäftspartner.

Da Verstöße gegen wettbewerbs- und kartellrechtliche Bestimmungen neben erheblichen Reputationsschäden hohe finanzielle und straf- sowie bußgeldrechtliche Folgen haben, schärfen wir das Bewusstsein nicht nur intern, sondern auch gegenüber unseren Geschäftspartnern und Kunden. In Zweifelsfällen ist der Rechtsbereich der Huelsenberg-Unternehmensgruppe anzusprechen oder das Hinweisgebersystem in Anspruch zu nehmen.

Wir setzen uns gegen Korruption und Bestechung ein

Durch unsere weltweiten Geschäftsaktivitäten haben wir nationale und internationale Gesetze und Regeln zur Korruptionsprävention zu befolgen. Wir setzen uns gegen jegliche Formen von Bestechung, Korruption, Vorteilsannahme und -gewährung sowie Betrug ein und tolerieren keine Verstöße gegen hierbei anwendbares geltendes Recht. Jegliche Form der direkten oder indirekten unlauteren Einflussnahme auf Geschäftspartner vermeiden wir. Allen Organen, Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es untersagt, bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit direkt oder indirekt unberechtigte Vorteile zu fordern, anzunehmen, anzubieten oder zu gewähren, sei es in Form von Geldzahlungen, Geschenken oder sonstigen Zuwendungen bzw. Leistungen. Uns ist bewusst, dass das Gewähren oder die Annahme solcher Vorteile die gesamte Unternehmensgruppe einem rechtlichen Risiko aussetzt sowie unsere Geschäftsbeziehungen und unsere Reputation schädigt.

Das Verhalten aller Organe, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf zu keinem Zeitpunkt den Eindruck vermitteln, dass Zuwendungen jeglicher Art als Gegenleistung für ein bestimmtes, gewünschtes Verhalten beim Handeln für unsere Unternehmensgruppe verstanden oder angesehen werden könnten. Wir lassen uns allein von sachlichen Kriterien überzeugen. Private Interessen, Beziehungen, materielle oder immaterielle persönliche Vorteile oder sonstige Interessenkonflikte leiten zu keiner Zeit unser Verhalten und Geschäftsgebaren. Nach unserem Verständnis liegt bereits ein zu vermeidender Interessenkonflikt vor, wenn die Objektivität der Entscheidungsfindung des Betroffenen durch eigene Interessen oder Interessen Dritter beeinflusst sein könnte.

Wir geben und empfangen nur Sachgeschenke von geringem Wert. Wir achten darauf, dass Einladungen, die wir erhalten oder aussprechen, nicht im Vorfeld von Ausschreibungen erfolgen und der Position des Empfängers angemessen sind. Wir nehmen keine Geld- und geldähnlichen Geschenke, wie z. B. Gutscheine, von Geschäftspartnern an. Geschäftspartnern bieten wir keine immateriellen Vorteile, wie z. B. unentgeltliche berufliche oder private Leistungen, an. Die gesteigerten rechtlichen Anforderungen im Umgang mit Amtsträgern und Amtsträgern gleichgestellten Personen sind uns bewusst und werden von uns beachtet. Wir prüfen bereits im Vorfeld der Geschäftsaktivität, ob es sich nach der jeweiligen Rechtsordnung um Amtsträger oder Amtsträgern gleichgestellte Personen handelt.

Wir sind uns bewusst, dass es sich auch bei Spenden, Sponsoringleistungen und Mitgliedschaften um Korruption handeln kann. Spenden, Sponsoringleistungen und Mitgliedschaften müssen stets mit dem jeweils anwendbaren Recht und den Grundsätzen der Huelsenberg-Unternehmensgruppevereinbar sein. Spenden, Sponsoringleistungen oder Mitgliedschaften dürfen nicht in Zusammenhang mit laufenden Vertragsverhandlungen oder Geschäftsabschlüssen jeglicher Art gewährt werden.

Sollten Sie Fragen haben, ob eine bestimmte Zuwendung oder die Annahme einer Zuwendung mit diesem Verhaltenskodex im Einklang steht, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder den Rechtsbereich der Huelsenberg-Unternehmensgruppe.

Wir befolgen die Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche

Wir gehen ausschließlich Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern ein, bei denen unsere Geschäftstätigkeit mit diesen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht. Wir prüfen den wahren wirtschaftlich Berechtigten unserer Vertragspartner und halten die Auskünfte aktuell.

Kein Organ, keine Führungskraft und kein Mitarbeitender darf, weder allein noch mit anderen, Handlungen begehen, die gegen nationale oder internationale Regeln über Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verstoßen. Bei Zweifeln über die Zulässigkeit von Transaktionen, die einen Transfer von Bargeld einschließen, ist frühzeitig die Geschäftsführung einzuschalten.

In Verdachts- und Zweifelsfällen informieren wir die zuständigen Führungskräfte, den Vorstand oder den Rechtsbereich der Huelsenberg-Unternehmensgruppe. Daneben steht uns das anonyme Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Wir halten Außenhandelsbestimmungen ein

Aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen können Embargos angeordnet werden, die die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern oder Personen beschränken. Als global agierende Unternehmensgruppe befolgen wir jeweils die aktuell geltenden und anwendbaren Export- und Reexportkontrollgesetze sowie die national und international geltenden länder- und personenbezogenen Sanktionsvorschriften (Embargos).

Alle Organe, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Gesetze zur Ein- und Ausfuhrkontrolle strikt einzuhalten. Wir stellen sicher, nicht gegen anwendbares Außenwirtschaftsrecht, Embargos und Sanktionen zu verstoßen. Hierzu binden wir bei der Prüfung die zuständigen Kollegen der Fachabteilung ein und halten die Informationen über unsere Vertragspartner und deren Endverbleibskunden sowie deren wahre wirtschaftlich Berechtigte aktuell.

Wir verpflichten uns zum Schutz des Unternehmensvermögens

Innerhalb unseres Tätigkeitsbereiches ist jedes Organ, jede Führungskraft und jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter zum Schutz und zum verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit dem

betrieblichen Eigentum sowie den immateriellen und materiellen Wirtschaftsgütern der Huelsenberg­ Unternehmensgruppe verpflichtet und hierfür verantwortlich. Materielle Wirtschaftsgüter umfassen sämtliche Gegenstände wie Infrastruktur, Gebäude, Grundstücke, Ausstattungen jeglicher Art, Produkte und Materialien, Fahrzeuge, IT-Ausstattung sowie jedwede Form von Unterlagen und Dokumenten. Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern zählen geistiges Eigentum, Know-how, gewerbliche Schutzrechte, Technologien, Geschäftsgeheimnisse und andere für die Huelsenberg­ Unternehmensgruppe wertvolle und wichtige und deshalb zu schützende Informationen. Betriebliches Eigentum darf grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke verwendet werden. Ausnahmen wie die erlaubte private Nutzung von auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstfahrzeugen müssen den gesetzlichen und insbesondere steuerlichen Vorschriften entsprechen. Die missbräuchliche Nutzung für insbesondere unangemessene, illegale oder sonstige unbefugte Zwecke wird nicht geduldet.

Wir wahren Datenschutz, Vertraulichkeit und hüten Geschäfts­ geheimnisse

Dem Schutz der Daten sowie der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur vor Missbrauch, Manipulation, Störungen sowie dem Ausspähen vertraulicher Informationen kommt eine immer größere Bedeutung zu. Wir schützen unsere Interessen, insbesondere unsere Arbeitsfähigkeit, unsere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden sowie unser Ansehen in der Öffentlichkeit - auch und gerade in Bezug auf die IT-basierten Arbeits- und Kommunikationsmittel.

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit dies für eindeutig festgelegte Zwecke erforderlich ist. Dabei achten wir auf die Einhaltung des hierfür anwendbaren gesetzlichen Rahmens. Wir stellen hohe Anforderungen an die sichere Aufbewahrung und Speicherung der Daten zur Wahrung der Vertraulichkeit. Die Übermittlung von Daten erfolgt nur aufgrund eines rechtmäßigen Anlasses und unter Gewährleistung angemessener Schutzmaßnahmen. In Zweifelsfällen kontaktieren wir den Datenschutzbeauftragen oder den Rechtsbereich der Huelsenberg-Unternehmensgruppe.

Der Erfolg der Huelsenberg-Unternehmensgruppe hängt auch vom vertraulichen Umgang mit Informationen und Daten zu strategischem, technischem, organisatorischem und kommerziellem Wissen über die Unternehmensgruppe ab. Alle Organe, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, über interne Angelegenheiten der Huelsenberg-Unternehmensgruppe Stillschweigen zu bewahren, die dieser im Falle einer Verbreitung Schaden zufügen könnten. Daten und Informationen, die uns im betrieblichen Umgang zur Kenntnis gelangen, dürfen ausschließlich innerhalb des zugelassenen Rahmens und im Einklang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie verwendet werden. Wir legen während der Dauer und Gültigkeit des Arbeitsvertrages und darüber hinaus weder direkt noch indirekt vertrauliche Informationen mündlich oder schriftlich offen, insbesondere nicht gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Wettbewerbern. Uns ist bewusst, dass Verstöße weitreichende Ansprüche und ggf. ein Strafverfahren nach sich ziehen können.

Diesen Maßstab legen wir auch an unsere Geschäftspartner und potenzielle Geschäftspartner an und schließen mit diesen entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen und Auftragsdaten­ verarbeitungsvereinbarungen nach unserem Konzernstandard ab.

Schlusswort

Mit diesem Verhaltenskodex dokumentieren wir die Leitlinien unserer Unternehmensgruppe, die wir insbesondere durch nachfolgende Richtlinien und Politiken konkretisiert haben:

  • Hausordnung Brandschutzordnung
  • Menschenrechtsstrategie
  • IT-Sicherheitsrichtlinien und -politik
  • Rahmenbetriebsvereinbarung IT
  • Weitere Richtlinien (QHSE/ CERT usw.)

Kontakte

Compliance Officer compliance@huelsenbergholding.de

Nachhaltigkeitsbeauftragtecompliance@huelsenbergholding.de

Datenschutzbeauftragtercompliance@huelsenbergholding.de

Group Information Security Officercompliance@huelsenbergholding.de

Menschenrechtsbeauftragte compliance@huelsenbergholding.de

QHSE-Agrarcompliance@huelsenbergholding.de

QHSE-DURAG qhse@durag.com

Rechtsbereich Hinweisgebersystem legal@huelsenbergholding.de